News zum HHC Verbot

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Neue Empfehlungen des Sachverständigenausschusses: Änderungen im Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz

Am 4. Dezember 2023 fand die 59. Sitzung im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte statt, auf der wichtige Empfehlungen für das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) besprochen wurden.

Hintergrund

Der unabhängige Sachverständigenausschuss berät gemäß § 1 Abs. 2 des BtMG und § 7 des NpSG die Bundesregierung und gibt fachliche Empfehlungen ab. Diese bilden die Grundlage für Entscheidungen der Bundesregierung, insbesondere bezüglich Anlagenänderungen in den genannten Gesetzen.

Ausschussempfehlungen

Präzisierungen in der NpSG-Anlage:

Klarstellungen in der Vorbemerkung für eine präzisere Definition.
Anlage Nummer 1 "2-Phenethylamin abgeleitete Verbindungen": Präzisierungen für genauere Beschreibungen.
Anlage Nummer 2 "Cannabimimetika/synthetische Cannabinoide": Klare Definitionen zur leichteren Identifikation.
Anlage Nummer 5 "Von Tryptamin abgeleitete Verbindungen": Präzisierungen für klare Unterscheidungen.
Erweiterungen innerhalb bestehender Stoffgruppen:

Anlage Nummer 1 "2-Phenethylamin abgeleitete Verbindungen": Neue Verbindungen für aktuelle Entwicklungen.
Anlage Nummer 2 "Cannabimimetika/synthetische Cannabinoide": Erweiterung bestehender Stoffgruppen zur Reflektion des Wandels.
Anlage Nummer 3 "Benzodiazepine": Neue Einträge zur Aktualisierung der Liste.
Anlage Nummer 5 "Von Tryptamin abgeleitete Verbindungen": Liste wurde erweitert, um neuen Erkenntnissen gerecht zu werden.
Redaktionelle Korrekturen:

Verschiedene redaktionelle Korrekturen in den Anlagen für Klarheit und Verständlichkeit.


Kontakt zur Bundesopiumstelle: Für weiterführende Informationen und Auskünfte zum Sachverständigenausschuss steht die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur Verfügung.

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